Hinweis zum Verpackungsgesetz

Wir sind nach dem Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von privaten Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen (Transportverpackungen sind Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden und typischerweise nicht zur Weitergabe an den privaten Endverbraucher bestimmt sind, wie etwa Paletten, etc.,)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.
Wird bei Lieferung eines Produktes entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG) tragen, nehmen wir dieses bei privaten Endverbrauchern unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG.

Alle verwendeten Verpackungsmaterialien und Packhilfsmittel unserer Maschinen sind recyclingfähig und müssen grundsätzlich der stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden. Das Verpackungsholz kann einer Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt werden. Die Verpackungsbestandteile aus Karton können zerkleinert zur Altpapiersammlung gegeben werden. Die Folien sind aus Polyethylen (PE) oder die Polsterteile aus Polystyrol (PS). Diese Stoffe können nach Aufarbeitung wiederverwendet werden, wenn Sie an eine Wertstoffsammelstelle oder an das für Sie zuständige Entsorgungsunternehmen weitergegeben werden.

Sollten Sie Fragen dazu haben und zur weiteren Klärung der Rückgabe bei solchen Produkten setzen Sie sich bitte mit uns der Fa. SWM Maschinen GmbH, Tel. 06261/6752990, in Verbindung. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, dass die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wiederverwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass Sie Verpackungsmaterial nur sortenrein weitergeben, damit es direkt der Wiederverwendung zugeführt werden kann. Mit Endverbrauchern, sofern es sich bei diesen nicht um private Haushaltungen handelt, werden abweichende Vereinbarungen über den Ort der Rückgabe und die Kostenregelung getroffen.